Erbe & Nachlass
Die Themen Erben und Vererben sind für den Laien nicht immer auf Anhieb eindeutig. Rechtzeitige Vorkehrungen können hilfreich sein, um später Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie als Bestatter nicht beraten dürfen. Gerne empfehlen wir Ihnen Kontakte zu Rechtsanwälten und Notaren, die Ihnen professionell zur Seite stehen.
Was ist die gesetzliche Erbfolge?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die gesetzliche Erbfolge eindeutig geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden, etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, wird das Verfassen eines Testaments oder Erbvertrages notwendig.
Wenn der Erblasser im Trauerfall sein Vermögen nach seinen eigenen Vorstellungen vererben möchte, empfiehlt sich das Verfassen eines Testaments. Damit entfällt die gesetzliche Erbfolge und die persönlichen Verfügungen gelten als verbindlich.
Voraussetzungen für die Rechtsgültigkeit eines Testaments sind:
- Der Verfasser muss volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein.
- Das Dokument muss eigenhändig und handschriftlich verfasst werden.
- Das Testament muss mit dem vollen Namenszug und einer Datums- und Ortsangabe unterschrieben werden.
Durch ein aktuelles Testament kann vermieden werden, dass bezüglich der Erbschaft Unklarheiten oder Missverständnisse entstehen.
Wenn Sie ein Testament verfasst haben, empfiehlt sich die Aufbewahrung an einem Ort, den Ihre engen Angehörigen kennen. Auf Wunsch können Sie das Dokument auch in unserem Hause zusammen mit Ihren Unterlagen zur Bestattungsvorsorge aufbewahren.